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Hochzeit
 

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Gut vorbereitet ...
Eure geplante Eheschließung solltet Ihr im Standesamt Eures Wohnsitzes angeben. Auch wenn Ihr Euch in einer anderen Stadt das Ja-Wort geben wollt, ist es trotzdem Voraussetzung die „Anmeldung zur Eheschließung“ im Standesamt Eures Wohnsitzes zu tätigen (dabei kann es sich aber auch um den Zweitwohnsitz handeln!). 
Die Behörde wird dann Eure Formulare an das „Wunsch-Standesamt“ weiterleiten. 
-> Aber Achtung: Damit sind weitere Kosten verbunden!
-Anmeldung durch beide Verlobte persönlich. Ist ein Partner bei der Anmeldung verhindert, kann er eine Vollmacht ausstellen
-Anmeldung immer im Standesamt des Wohnsitzes. Bei verschiedenen Wohnsitzen der Partner, kann man sich einen der beiden Orte aussuchen.
-In welchem Standesamt soll geheiratet werden? Viele Standesämter bieten auch besondere Locations an (Schlösser, Wahrzeichen etc.) Muss nicht unbedingt in einer Amtsstube stattfinden. Es fallen allerdings Extra-Kosten an.

Eine Anmeldung zur Eheschließung, die vom Brautpaar auf dem Standesamt vorgenommen wird, erfordert das Zusammentragen bestimmter Dokumente. Teils muss das Hochzeitspaar die benötigten Schriftstücke selbst bei den entsprechenden offiziellen Stellen anfordern, teils liegen dem heimischen Standesamt aber auch bereits Dokumente vor. Informiert Euch dazu am besten bei Eurem Standesamt.

Allgemein erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (ggf. auch einer Nebenwohnung)
  • Geburtsurkunde / beglaubigte Ablichtung des Geburtseintrags (nicht älter als 6 Monate);
    im Ausland Geborene benötigen hierbei eine Original-Geburtsurkunde und dazu eine Übersetzung ins Deutsche durch einen zugelassenen Übersetzer
  • beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern

Zusätzliche Dokumente bei Vorehen:

Ihr müsst alle vorangegangenen Ehen und deren Art der Auflösung angeben.  Dazu empfehlen wir Euch, vorhandene Dokumente zu verwenden, aus denen man die Daten gut sichtbar herauslesen kann wie beispielsweise:

  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung
  • Sterbeurkunde des Ehepartners
  • eine neu ausgestellte und beglaubigte Kopie aus dem Familienbuch der letzten Ehe mit dem Vermerk zur Auflösung
  • Heiratsurkunden
  • Bitte beachtet: Ausländische Scheidungsurteile werden meist besonders überprüft, da diese Urteile hierzulande oft nicht gültig sind.

Unterlagen für die Heirat mit einem ausländischen Staatsbürger:

  • Hierzu wird meistens ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt. Dieses bekommt man im letzten Wohnsitz des Partners im Ausland. Sollte ein Staat dieses Zeugnis nicht ausstellen, ist es wichtig, dass Ihr einen „Antrag auf Befreiung von der Beibringung des ausländischen Ehefähigkeitszeugnisses“ stellt. Diesen Antrag könnt Ihr in Eurem Standesamt stellen, er wird dann von dort aus an das Oberlandesgericht weitergeleitet.
  • Weitere Informationen und Tipps findet Ihr natürlich in Eurem jeweiligen Standesamt.

Unterlagen bei besonderen Voraussetzungen:

  • Ihr wollt Kinder in die Ehe miteinbringen?
    Dazu benötigt Ihr die Abstammungsurkunden und Ihr solltet die Sorgerechtsregelung nachweisen können.
  • Ihr wollt ein gemeinsames Kind in die Ehe miteinbringen?
    Dazu braucht ihr die Geburtsurkunde mit den eingetragenen Namen beider Elternteile.
  • Ihr wollt Euren akademischen Grad in die Heiratsurkunde miteintragen lassen?
    Hier benötigt Ihr eine Originalurkunde des Abschlusses.

geschrieben von Julia Ritter

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